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Gemeinschaftsrechtliche Grenzen für staatlich veranlasste Wettbewerbsbeschränkungen
Die vergangenen Jahre sind von der Deregulierung vormals staatlicher Domänen geprägt. Dennoch greifen die Mitgliedstaaten der EU nach wie vor in vielfältiger Weise in den Markt ein und verfälschen so den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt. Gemessen an ihrer Bedeutung scheinen diese Wettbewerbsbeschränkungen durch den EG-Vertrag nur unzureichend erfasst. Die Rechtsprechung des EuGH, nach der die Mitgliedstaaten die Wirksamkeit der für ...

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